Wissensbibliothek
Was besagt die Fünfprozentklausel?
Die deutsche Wahlgesetzgebung sieht seit 1949 für die Bundestagswahl eine Fünf-Prozent-Sperrklausel vor: Nur Parteien, die mindestens 5 % der Zweitstimmen oder aber drei Direktmandate auf sich vereinigen können, sind nach der Wahl im Parlament vertreten.
Diese Bestimmung soll verhindern, dass im Bundestag viele kleine Splitterparteien sitzen, die die Regierungsbildung und die Abstimmungsverfahren erschweren. Damit zog man die Konsequenz aus der Instabilität der Weimarer Republik, in deren Parlament teilweise über zehn Parteien vertreten waren.

Schockwellen aus der Südsee
Ein Vulkan des Pazifischen Feuerrings explodierte 2022 im Meer mitten im Inselstaat Tonga. Die Wirkung war global. Dabei griffen Phänomene wie Tsunamis und atmosphärische Wellen ineinander. von THORSTEN DAMBECK Selten schafft es das Königreich Tonga in die Schlagzeilen. Es dürfte wohl an der schieren Entfernung liegen: Tonga...

Wettlauf zum Kreislauf
Kann der automobile Verkehr nachhaltig sein? Ein wichtiger Ansatzpunkt dafür liegt bei der Fertigung der Fahrzeuge und einem funktionierenden Recyclingkonzept. Die Forschung daran läuft auf Hochtouren und hat schon klare Erfolge hervorgebracht. von HEIKE STÜVEL Beim „i Vision Circular“ ist der Name Programm. Das sogenannte...