Lexikon

Ludwig IV.

Ludwig der Bayer
Ludwig IV. (deutscher König)
Ludwig (IV)., der Bayer
deutscher König 13141347, * 1. 4. 1282,  11. 10. 1347; Wittelsbacher; 1314 von der luxemburgischen Partei zum König gewählt, während die österreichische Partei den Habsburger Friedrich den Schönen zum Gegenkönig erhob. Den folgenden Thronstreit konnte Ludwig erst 1322 durch den Sieg in der Schlacht bei Mühldorf und die Gefangennahme Friedrichs für sich entscheiden. Doch erkannte der in Avignon residierende Papst Johannes XXII. Ludwigs Wahl nicht an und verhängte den Bann über ihn. Nach Versöhnung mit den Habsburgern zog Ludwig nach Italien, ließ sich 1327 in Mailand die lombardische Königskrone und 1328 in Rom von einem Laien als Vertreter des römischen Volks die Kaiserkrone aufsetzen. Als der Papst nicht nachgab, erklärten die Kurfürsten
Königswahl und Kaiserrechte
Königswahl und Kaiserrechte
Mehr als 500 Jahre nach der Kaiserkrönung Karl des Großen sprechen sich Kaiser Ludwig IV. und die Kurfürstenversammlung zu Rhens 1338 von der Bindung des deutschen König- und Kaisertums gegenüber dem Papst los:

Die Kurfürsten haben geurteilt, dass dies dem Rechte und der altbewährten Gewohnheit entspreche, dass, nachdem jemand von den Kurfürsten des Reiches oder dem größten Teil dieser Fürsten auch in Uneinigkeit zum römischen (deutschen) König gewählt worden ist, er nicht der Ernennung, Anerkennung, Bestätigung, Zustimmung oder Ermächtigung des Apostolischen Stuhles bedarf zur Übernahme der Verwaltung der Güter und Rechte des Reiches oder des Königstitels."

"Wir, Kaiser Ludwig IV. erklären:
1. Die kaiserliche Würde und Gewalt ist unmittelbar von Gott allein.
2. Nach Recht..., ist einer, der von den Kurfürsten des Reiches ... zum Kaiser oder zum König gewählt ist, sofort durch die Wahl allein wahrer König und als römischer Kaiser zu rechnen und zu nennen, und ihm gebührt von allen dem Imperium Untertanen Gehorsam.
3. Er hat die volle Gewalt, die Güter und Rechte des Reiches zu verwalten und alles Übrige zu tun, was dem wahren Kaiser zukommt, und es bedarf dazu weder des Papstes ... noch irgendeiner anderen Approbation, Konfirmation,, Autorität oder Zustimmung."
1338 dessen Einmischung für unberechtigt und der Frankfurter Reichstag Bann und Interdikt als rechtswidrig. Ludwigs Streben ging vor allem auf eine Vermehrung seiner Hausmacht. 1340 erbte er Niederbayern und 1345 durch seine Gemahlin Margarete ( 1356) Holland, Friesland, Seeland und Hennegau. Daraufhin wählten fünf Kurfürsten unter päpstlichem Einfluss den Luxemburger Karl IV. im Juli 1346 zum Gegenkönig. Bevor es jedoch zur Auseinandersetzung kam, starb Ludwig.
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